Wir suchen für unsere Freizeiten noch Teamende!

Der Countdown für deinen Freizeitensommer läuft. Der AWO Kreisverband Rhein-Neckar sucht für seine Kinder- und Jugendfreizeiten sowie  Ortsranderholungen engagierte Betreuer*innen! Du hast Interesse  an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? Du bist kreativ, teamfähig, lernst gerne neue Menschen kennen und hast Lust auf jede Menge Spaß?….dann bist du bei uns genau richtig!

Du kannst dich in folgenden Positionen einbringen:

 

* Teamer*in (m/w/d)

Mindestalter 15 Jahre für Inlandsfreizeiten
Mindestalter 18 Jahre für Auslandsfreizeiten
Teilnahme an einem Crash-Kurs
Erster Hilfe Kurs
Erweitertes Führungszeugnis


* Teamer*in - Küche (m/w/d)

Mindestalter 18 Jahre
Erweitertes Führungszeugnis
Interesse am Kochen für Gruppen


* Koordinator*in Kroatienfreizeiten (m/w/d)

Unsere Koordinatoren unterstützen die Gruppen vor Ort bei der Programmplanung und Ausflugsorganisation. Außerdem seid ihr das Sprachrohr zur AWO-Geschäftsstelle.

Mindestalter 18 Jahre
Führerschein Klasse B
Erweitertes Führungszeugnis
Was bieten wir dir?

 

Du erhältst ein Betriebs- und Sozialpraktikumsschein sowie eine volle Kostenübernahme der Kurse, des Führungszeugnisses und der Kosten vor Ort. Zusätzlich zahlen wir dir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 € pro Tag.

 

Noch Fragen? Melde dich bei der Inga!

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+ 49 (0) 6201 4853 262
+ 49 (0) 176 11 646 211

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Um mit der AWO und dem Jugendwerk auf Freizeit zu fahren ist die JULEICA-Ausbildung und ein Erste-Hilfe-Kurs Voraussetzung.

Die Ausbildung nach JULEICA -Standard der AWO Rhein-Neckar gliedert sich in verschiedenen Ausbildungsteilen.

zum Anmelden bitte bei jedem Termin einzeln anmelden

https://ogy.de/juleica2023

Die beiden ersten Seminareinheiten geben die eine Einführung in die Teamer:innen - tätigkeit und behandeln vor allem pädagogische, juristische und organisatorische Grundfragen. Hier bekommt ihr erstes konkretes Werkzeug für die Freizeitbetreuung.

Die Lehrgangswoche bildet dann den zweiten Teil unserer Teamer:innenausbildung. Hier werden die pädagogischen, juristischen und organisatoroischen Fragen für die Vorbereitung und Durchführung einer Freizeit verteift und es werden praktische Übungen angeboten. Das theoretische Wissen in praktische Fragstellungen umzusetzen, sich intensiver mit Einzelfällen zu beschäftigen und somit sehr konkrete Handlungsmethoden vermittelt zu bekommen ist ein weiterer Schwerpunkt des Lehrgangs.

Für die Freizeitbetreuung können auch Praktikumsscheine ausgestellt werden, auch Betriebs- oder Sozialpraktikumsscheine für angehende Lehramtsstudent:innen.
Betreuer:innen bekommen eine Aufwandsentschädigung. Wir freuen uns auf alle Menschen, die Spaß am teamen haben und Kindern und Jugendlichen eine gute Zeit ermöglichen möchten.

Was ist eine JULEICA?

JULEICA ist eine Abkürzung für „Jugendgruppenleiter*:nnen- Card“. Dies ist eine Art „Ausweis“, mit dem ihr Jugendgruppen leiten dürft. Zum Beispiel könnt ihr mit der JULEICA Betreuer:in einer Ferienfreizeit oder bei den Ferienspielen werden.


AWO und Jugendwerks Freizeiten zeichnen sich dadurch aus, dass wir einen vergleichsweise hohen Betreuer:innen-Teilnehmer:innen Schlüssel haben. Unsere Betreuer:innen – sogenannte Teamer:innen -  sind junge, ehrenamtlich engagierte Menschen. Bevor sie mit den Kindern auf Ferienfreizeiten fahren, werden sie auf ihre verantwortungsvolle Arbeit u.a in mehrtägigen Lehrgängen geschult. Unser Ausbildungskonzept baut auf dem Grundsatz auf, dass wir Kinder und Jugendliche als gleichberechtigte Mitmenschen ansehen, die selbst Verantwortung für sich und für andere übernehmen können. Unsere Ausbildung bezieht junge Menschen verschiedener Gesellschaftsschichten und Herkünfte mit ein und bietet einen Rahmen für das Erlernen von freiheitlich-demokratischen Werten wie Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit.

Unsere Lehrgänge werden zum großen Teil von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innenn, die selbst Freizeiten teamen, konzipiert und durchgeführt. Wir arbeiten ständig an unserem Konzept, um neue Themen, Spiele und Inhalte in unsere Lehrgänge aufzunehmen. Die Lehrgänge bauen aufeinander auf, d.h. beim Grund – oder Einführungslehrgang wird Basiswissen über Freizeitpädagogik und AWO – Pädagogik vermittelt, beim Aufbaulehrgang kann dieses Wissen dann in die Praxis umgesetzt und vertieft werden bevor man dann auf Freizeiten fährt.

Wir bemühen uns um eine kontinuierliche Betreuung der Teamer:innen bei uns und bieten regelmäßige Vertiefungs- oder Erweiterungswochenenden an, um spezifische Themen wie Gewaltprävention, Gruppendynamik oder Verhaltensauffälligkeiten näher zu erläutern. Teilweise werden diese Lehrgänge von unseren erfahrenen Teamer:innen geleitet, teilweise laden wir externe Referent:innen ein.

Nähere Informationen bekommt ihr bei Inga (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter 06201-4853262)

 


 

Noch Fragen? - Hier ein paar häufig gestellte Fragen und ihre Antworten

(Weitere Infos könnt ihr auch telefonisch oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bei Inga anfordern.)

 

Ich habe schon Freizeiterfahrung, muss ich an den Lehrgängen teilnehmen?

Bitte setzt euch mit Inga in Verbindung, wenn ihr schon Freizeiterfahrung habt oder eine Juleica Karte besitzt, hier treffen wir immer individuelle Entscheidungen.

 

Ich mache eine Ausbildung zur Erzieherin, muss ich an den Lehrgängen teilnehmen?

Auf unseren Lehrgängen wird ausführlich auf freizeitspezifische Pädagogik und AWO-Pädagogik eingegangen. Dieses Arbeitsfeld wird meistens nicht im Rahmen einer Erzieher*innenausbildung behandelt, so dass unsere Lehrgänge für alle, die teamen möchten, Pflicht sind. Außerdem dienen die Lehrgänge dazu, dass wir euch besser kennenlernen und ihr mehr über die AWO lernt. Und sie machen Spaß!

 

Was kostet mich der Lehrgang?

Die Teilnahme an den Lehrgängen ist für dich kostenfrei. Es enstehen nur deine Fahrtkosten. Solltest du diese nicht erbringen können, dann wende dich an uns - daran soll und wird eine Teilnahme nicht scheitern.

 

Kommen weitere Kosten auf mich zu?

Für die Freizeiten oder Ortsranderholungen kommen keine weiteren Kosten auf euch zu. Wir bezahlen auch eine kleine Aufwandsentschädigung für die Teamer*innentätigkeit.

 

Bekomme ich eine Praktikumsbescheinigung für meine Teamer*innentätigkeit?

Ja! Für Lehramtsstudent*innen gilt die Teamer*innentätigkeit auch als Betriebs- oder Sozialpraktikum. Nach jedem Lehrgang bekommt ihr auch eine Lehrgangsbescheinigung, die die Inhalte des Lehrgangs noch mal darstellt.

 

Wer entscheidet, ob ich in ein Freizeitteam reinkomme?

Auf dem Lehrgang könnt ihr euch für bestimmte Freizeiten bewerben. Eure Kontaktdaten werden dann an die Freizeitteams weitergegeben, die sich mit euch in Verbindung setzen. Noch dazu gibt es die Möglichkeit, auf der Infobörse einige Teams kennenzulernen und euch für bestimmte Freizeiten zu bewerben.

 

Wie bekomme ich eine Juleica Karte?

Nachdem ihr die Lehrgänge und einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert habt, könnt ihr die „Schritt-für-Schritt“ Juleica Anmeldung von Inga anfordern.

 

Kann ich mich für eine bestimmte Freizeit bewerben?

Wir bieten immer die Möglichkeit, auf den Lehrgängen oder auf der Infobörse euch für bestimmte Freizeiten zu bewerben. Bedenkt bitte, dass es bestimmte Altersbegrenzungen (für Jugend- und Auslandsfreizeiten) gibt. Man kann auch von uns auf den Lehrgängen ‚Rat’ holen, bei welchen Freizeiten oder Ortsranderholungen man die größte Chance hat ins Team reinzukommen.

 

Muss ich eine Freizeit machen nachdem ich die Lehrgänge gemacht habe?

Nein. Es gibt viele, die im Sommer nach den Lehrgängen keine Zeit haben oder nach den Lehrgängen lieber noch mal als Teilnehmer*in auf eine unserer Freizeiten mitfahren. Wir freuen uns über angehende Teamer*innen, die unsere Freizeiten aus einem anderen Blickwinkel sehen möchten. Euer Pfand erhaltet ihr auch, wenn ihr erst in einem oder in zwei Jahren mit auf eine Freizeit oder Ortsranderholung fahrt.

 

Ich habe die Lehrgänge gemacht, was passiert jetzt?

Jetzt werden deine Kontaktdaten weitergegeben an die Leitungen/Teams bzw. ihr trefft euch mit potentiellen Leitungen/Teams auf der Infobörse und guckt, ob ihr euch versteht. Die Freizeit oder die Ortsranderholung steht und fällt mit dem Team, deshalb vermeiden wir Teams ‚zusammenzuwürfeln’.

 

Ich habe letztes Jahr die Lehrgänge gemacht, bin aber nicht in ein Team reingekommen, kann ich mich dieses Jahr gleich bewerben oder muss ich die Lehrgänge noch mal machen?

Nein, musst du nicht. Am besten meldest du dich noch mal in der Geschäftsstelle so früh wie möglich und signalisierst, dass du noch mal mitfahren möchtest. 

 

 

Reisebedingungen für Pauschalangebote

 

Liebe*r Teilnehmende, liebe Eltern,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem*der Teilnehmenden - nachstehend TN genannt - und dem bei der entsprechenden Freizeit im Prospekt bzw. auf der Webseite genannten Reiseveranstalter - nachstehend „AWO“ genannt - zu Stande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

 

1.    Teilnahmeberechtigung, Abschluss des Reisevertrages

1.1. Teilnahmeberechtigt sind Mädchen und Jungen in den bei der Beschreibung des Pauschalangebotes angegebenen Altersgruppen. Menschen mit körperlichen oder seelischen Behinderungen können nur nach Absprache und Bestätigung in Textform durch AWO teilnehmen.

1.2. Für alle Buchungsarten gilt: Grundlage des Angebots von AWO und der Buchung der*des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem*der TN bei der Buchung vorliegen.

1.3. AWO weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

1.4. Für die Buchung, die schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit dieser Buchung bietet der*die TN AWO den Abschluss des Vertrages verbindlich an. An die Buchung ist der*die TN 5 Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch AWO zustande, welche AWO schriftlich, per Fax oder in Textform übermitteln kann.

1.5. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem*der TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von AWO erläutert.

b) Soweit der Vertragstext von AWO im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der*die TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

c) Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der*die TN AWO den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der*die TN 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

d) Dem*der TN wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

e) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des*der TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. AWO ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des*der TN anzunehmen oder nicht.

f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von AWO bei dem*der TN zu Stande.

 

2.    Bezahlung

2.1. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6. genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2. Leistet der*die TN die Anzahlung und/oder die Restzahlung, obwohl AWO zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des*der TN gegeben ist, nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist AWO berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den*die TN mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

 

3.    Preiserhöhung

3.1. AWO behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.

3.2. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für AWO nicht vorhersehbar waren.

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann AWO den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann AWO von dem*der TN den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann AWO von dem*der TN verlangen.

3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber AWO erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

3.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für AWO verteuert hat.

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat AWO den*die TN unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag eingehend bei dem*der TN zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der*die TN berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AWO in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den*die TN aus ihrem Angebot anzubieten. Der*die TN hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von AWO über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

 

4.    Rücktritt durch den*die TN vor Reisebeginn /Stornokosten

4.1. Der*die TN kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber AWO unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Dem*der TN wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

4.2. Tritt der*die TN vor Reisebeginn zurück oder tritt er*sie die Reise nicht an, so verliert AWO den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann AWO, soweit der Rücktritt nicht von ihm*ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. AWO hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des*der TN wie folgt berechnet:

bis 30 Tage vor Reiseantritt                                     20%

vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt                       40%

vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt                         60%

vom 7. Tag bis 1. Tag                                                 80%

ab dem Abreisetag oder bei Nichtanreise             90% des Reisepreises.

4.4. Dem*der TN bleibt es in jedem Fall unbenommen, AWO nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

4.5. AWO behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit AWO nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist AWO verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Auf das Recht des*der TN gemäß § 651 b BGB, eine*n Ersatzteilnehmende*n zu stellen, welches durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt, wird ausdrücklich hingewiesen. Der*die Ersatzteilnehmende muss teilnahmeberechtigt gem. Ziffer 1.1. sein.

4.7. Dem*der TN wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reisekrankenversicherung und einer Versicherung zur Abdeckung der Kosten einer Rückführung für den Fall der Krankheit oder eines Unfalls ausdrücklich empfohlen.

 

5.    Umbuchungen

5.1. Ein Anspruch des*der TN nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des*der TN dennoch vorgenommen, kann AWO bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten /Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro Umbuchung / TN erheben.

5.2. Umbuchungswünsche der*des TN, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

 

6.    Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmendenzahl

AWO kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a)  Die Mindestteilnehmendenzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch AWO muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung angegeben sein

b) AWO hat die Mindestteilnehmendenzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) AWO ist verpflichtet, dem*der Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von AWO später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

e) Der*die TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn AWO in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den*die TN aus ihrem Angebot anzubieten. Der*die TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch AWO diesem gegenüber geltend zu machen.

f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der*die TN auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

 

 7.    Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

7.1. AWO erwartet, dass der*die TN sich in die Gruppengemeinschaft einfügt und den Weisungen der Betreuer und Betreuerinnen Folge leistet sowie die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. AWO kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der*die TN ungeachtet einer Abmahnung von AWO oder dessen örtliche Vertreter*innen nachhaltig stört oder wenn er*sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

7.2. Eine Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der*die TN gegen die ihm*ihr bekannt gegebenen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere bezüglich Drogen, Alkohol und Nikotinmissbrauch) verstößt.

7.3. AWO ist ferner zur fristlosen Kündigung des Vertrages nach Maßgabe folgender Regelungen berechtigt:

a) Wenn sich ergibt, dass der*die TN und/oder dessen gesetzliche*r Vertreter*in schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben über folgende vertragswesentlichen Umstände machen: Personenstandsangaben (Alter, Staatsangehörigkeit) sowie Gesundheitsverhältnisse des*der TN oder schuldhaft ihrer vertraglichen Verpflichtung zuwiderhandeln, AWO über Änderungen solcher Umstände unverzüglich zu unterrichten.

b) Die Kündigung ist nur zulässig, wenn AWO die entsprechenden Umstände bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren und wenn für das Entstehen der Rücktrittsgründe keine Verletzung vertraglicher Pflichten durch AWO, insbesondere von Informationspflichten ursächlich oder mit ursächlich geworden sind.

Kündigt AWO, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis; AWO muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die AWO aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des*der Reiseteilnehmer*in bzw. der Erziehungsberechtigten. Bei Minderjährigen gehören dazu unter Umständen auch die Kosten für eine notwendige Begleitperson, einschließlich der Kosten für den Rücktransport der Begleitperson zum Ferienort.

 

8.    Obliegenheiten des*der TN

8.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit AWO wie folgt konkretisiert. Der*die TN ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich gegenüber AWO unter der unten angegebenen Adresse anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des*der TN entfallen nur dann nicht, wenn die dem*der TN obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der*die TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm*ihr die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, AWO erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn AWO eine ihm von dem*der TN bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von AWO verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des*der TN gerechtfertigt wird.

8.2. Bei Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen von dem*der TN unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der von AWO angegebenen Stelle (siehe oben 8.1.) anzuzeigen.

 

9.    Beschränkung der Haftung

9.1. Die vertragliche Haftung von AWO für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des*der TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit AWO für einen dem*der TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2. AWO haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den*die TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von AWO sind. AWO haftet jedoch

a) für Leistungen, welche die Beförderung des*der TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

b) wenn und insoweit für einen Schaden des*der TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von AWO ursächlich geworden ist.

Durch die vorstehende Regelung bleibt eine etwaige Haftung von AWO aus der Verletzung von Vermittlerpflichten unberührt.

 

10. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Information über Verbraucherstreitbeilegung

10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der*die TN innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

10.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber AWO unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der*die TN Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

10.3. Die Frist nach Ziffer 10.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

10.4. AWO weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass AWO nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für AWO verpflichtend würde, informiert AWO die Verbraucher*innen hierüber in geeigneter Form. AWO weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/   hin.

 

11. Verjährung

11.1. Ansprüche der*des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von AWO oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AWO beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AWO oder eines*einer gesetzlichen Vertreters*Vertreterin oder Erfüllungsgehilfen von AWO beruhen.

11.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

11.3. Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

11.4. Schweben zwischen dem*der TN und AWO Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der*die TN oder AWO die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

12. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

12.1. AWO informiert den*die TN entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist AWO verpflichtet, dem*der TN die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald AWO weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird es den*die TN informieren.

12.3. Wechselt die dem*der TN als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird AWO den*die TN unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist auf der Internet-Seite von AWO abrufbar und in den Geschäftsräumen von AWO einzusehen.

 

13. Rechtswahl und Gerichtsstand, Gültigkeit dieser Reisebedingungen

13.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem*der TN und AWO die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche TN können AWO ausschließlich an deren Sitz verklagen.

13.2. Für Klagen von AWO gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von AWO vereinbart.

13.3. Diese Reisebedingungen gelten bei Vertragsschluss vor dem 01.07.2018. Für alle Reiseverträge, die nach dem 30.06.2018 geschlossen werden, legt AWO neue Reisebedingungen nach dem neuen EU-Pauschalreisegesetz zugrunde (sofern diese wirksam einbezogen werden), die der*dem Kund*in rechtzeitig vor Buchung übermittelt werden.

 

Der Reiseveranstalter ist bei der entsprechenden Freizeit im Prospekt bzw. auf der Webseite genannt.

 

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1. Datenschutz auf einen Blick

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Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

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Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Analyse-Tools und Tools von Dritt­anbietern

Beim Besuch dieser Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit sogenannten Analyseprogrammen.

Detaillierte Informationen zu diesen Analyseprogrammen finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.

2. Hosting

Wir hosten die Inhalte unserer Website bei folgendem Anbieter:

Alfahosting

Anbieter ist die Alfahosting GmbH, Ankerstraße 3b, 06108 Halle (Saale) (nachfolgend Alfahosting) Wenn Sie unsere Website besuchen, erfasst Alfahosting verschiedene Logfiles inklusive Ihrer IP-Adressen.

Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Alfahosting: https://alfahosting.de/datenschutz/.

Die Verwendung von Alfahosting erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an einer möglichst zuverlässigen Darstellung unserer Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. für Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

3. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

AWO Kreisverband Rhein-Neckar e.V.
Burggasse 23
69469 Weinheim

Telefon: +49 6201 48530
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Speicherdauer

Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.

Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf dieser Website

Sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern besondere Datenkategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden. Im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung in die Übertragung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt die Datenverarbeitung außerdem auf Grundlage von Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sofern Sie in die Speicherung von Cookies oder in den Zugriff auf Informationen in Ihr Endgerät (z. B. via Device-Fingerprinting) eingewilligt haben, erfolgt die Datenverarbeitung zusätzlich auf Grundlage von § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sind Ihre Daten zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Des Weiteren verarbeiten wir Ihre Daten, sofern diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Datenverarbeitung kann ferner auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgen. Über die jeweils im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundlagen wird in den folgenden Absätzen dieser Datenschutzerklärung informiert.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Daten­übertrag­barkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Auskunft, Löschung und Berichtigung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

4. Datenerfassung auf dieser Website

Cookies

Unsere Internetseiten verwenden so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Datenpakete und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert. Session-Cookies werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Permanente Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese selbst löschen oder eine automatische Löschung durch Ihren Webbrowser erfolgt.

Cookies können von uns (First-Party-Cookies) oder von Drittunternehmen stammen (sog. Third-Party-Cookies). Third-Party-Cookies ermöglichen die Einbindung bestimmter Dienstleistungen von Drittunternehmen innerhalb von Webseiten (z. B. Cookies zur Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen).

Cookies haben verschiedene Funktionen. Zahlreiche Cookies sind technisch notwendig, da bestimmte Webseitenfunktionen ohne diese nicht funktionieren würden (z. B. die Warenkorbfunktion oder die Anzeige von Videos). Andere Cookies können zur Auswertung des Nutzerverhaltens oder zu Werbezwecken verwendet werden.

Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs, zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z. B. für die Warenkorbfunktion) oder zur Optimierung der Website (z. B. Cookies zur Messung des Webpublikums) erforderlich sind (notwendige Cookies), werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert, sofern keine andere Rechtsgrundlage angegeben wird. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von notwendigen Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Sofern eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies und vergleichbaren Wiedererkennungstechnologien abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage dieser Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG); die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Welche Cookies und Dienste auf dieser Website eingesetzt werden, können Sie dieser Datenschutzerklärung entnehmen.

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Quelle: https://www.e-recht24.de