Zuschüsse: Info

Kinder und Jugendliche aus dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Stadtgebiet Heidelberg und Mannheim können Zuschüsse für alle unsere Freizeiten erhalten. Jugendliche (14 – 18 Jahre) aus Heidelberg können auch Zuschüsse erhalten, Heidelberger Kinder 13 Jahre oder jünger nur im Einzelfall.

Je nach finanzieller Situation der Familie kann die Reise bis zu 100% übernommen werden. Dies gilt vor allem für Bezieher*innen von Alg. II oder Sozialhilfe.

Jeder Zuschuss wird von uns individuell berechnet. Nach dem die Familie bei der Anmeldung angegeben hat, dass sie einen Zuschuss erhalten möchte, schicken wir mit der Anmeldebestätigung ein entsprechendes Formular zu. Diesen Formular muss so schnell wie möglich mit den dazugehörigen Unterlagen an uns zurückgeschickt werden, damit wir den Zuschuss berechnen können. Falls Sie Beratung zu den Zuschüssen haben möchten können Sie sich gerne mit uns in Vebrindung setzen.

Falls sich herausstellt, dass der gewährte Zuschuss zu gering und damit der Eigenanteil an der Reise zu hoch ist, sind wir bemüht, weitere Spendengelder für die Mitfahrt zu organisieren. Individualzuschüsse beziehungsweise Zuschüsse von Ortsvereinen ermöglichen die Mitreise von einzelnen Kindern. Falls alle Möglichkeiten erschöpft sind und der Eigenanteil dennoch zu hoch ist, können Sie problemlos von der Reise zurücktreten.

 

Teilhabe und Bildungspaket

Familien oder Kinder, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Alg. II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, können auch das Teilnahme- und Bildungspaket in Anspruch nehmen. Dies müssen Sie allerdings selbst bei der entsprechenden Behörde einreichen – und zwar so früh wie möglich um die höchste Leitung erhalten zu können!

Wenn Sie Arbeislosengeld II oder Sozialgeld beziehen, können Sie den Antrag beim Jobcenter einreichen. Wenn Sie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.

 

Haben Sie noch Fragen?

Wenden sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin Frau Inga Kreckel in unserer Geschäftsstelle in Weinheim, Tel. 06201/4853-262


 

Inga Kreckel

Bürozeiten: Montag - Freitag 9:00Uhr-14:00 Uhr

Telefon: 06201/4853-262

Hierhin können Sie auch Ihre ausgefüllten Anträge senden:

AWO Kreisverband Rhein-Neckar e.V.
Burggasse 23
69469 Weinheim